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Strafbarkeit der sogenannten neutralen Beihilfe in Unternehmen

Strafbarkeit der sogenannten neutralen Beihilfe in Unternehmen

Anwendungsprobleme des Umweltstrafrechts und - ordnungswidrigkeitenrechts

vonFischer, Jasmin
Deutsch, Erscheinungstermin April 2005
lieferbar

eBook

15,99 €
(inkl. MwSt.)

Buch (broschiert)

17,95 €
(inkl. MwSt.)
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: vollbefriedigend, 12 Punkte, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Umweltstrafrecht - Anwendungsprobleme des Umweltstrafrechts und Umweltordnungswidrigkeitenrechts, 54 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit...

Informationen zum Titel

978-3-638-37268-8
München
April 2005
2005
1
1. Auflage
eBook
PDF ohne DRM
30
München
Deutsch
Strafrecht, allgemein
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: vollbefriedigend, 12 Punkte, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Umweltstrafrecht - Anwendungsprobleme des Umweltstrafrechts und Umweltordnungswidrigkeitenrechts, 54 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit der ...
Studienarbeit aus dem Jahr 2003 im Fachbereich Jura - Strafrecht, Note: vollbefriedigend, 12 Punkte, Universität Osnabrück, Veranstaltung: Umweltstrafrecht - Anwendungsprobleme des Umweltstrafrechts und Umweltordnungswidrigkeitenrechts, 54 Quellen im Literaturverzeichnis, Sprache: Deutsch, Abstract: Die Arbeit beschäftigt sich mit der Problematik der neutralen Beihilfe in Unternehmen. Die Unterschiede zu der in
27 StGB normierten strafbaren Beihilfe besteht darin, dass neutrale Handlungen nicht ohne weiteres mit Straftaten in Verbindung gebracht werden können. Neutrale Handlungen können nur unter Beachtung weiterer Zusatzinformationen mit den deliktischen Handlungen eines Anderen in Verbindung gebracht und so von alltäglichem Handeln unterschieden werden, woraus sich Abgrenzungsprobleme ergeben.

Zunächst werden die zu diesem Problemkreis entwickelten Theorien in verschiedene Gruppen geteilt, je nach ihrem Ansatzpunkt auf der Ebene des Tatbestandes oder der Rechtswidrigkeit. Die auf der Tatbestandsebene ansetzenden Theorien werden nochmals in objektive und subjektive Theorien unterteilt. Hierbei werden die einzelnen Ansatzpunkte erörtert und Stärken sowie Schwächen aufgezeigt.

Im Anschuss findet eine kritische Auseinandersetzung und Würdigung mit den dargestellten Ansatzpunkte statt.
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