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Pflegeberufegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Pflegeberufegesetz und Ausbildungs- und Prüfungsverordnung

Kommentar für die Praxis

vonDielmann, Gerd
Deutsch, Erscheinungstermin 07.12.2020
lieferbar

eBook

47,99 €
(inkl. MwSt.)

Buch (broschiert)

59,95 €
(inkl. MwSt.)

Informationen zum Titel

978-3-86321-366-4
Frankfurt
07.12.2020
2020
eBook
PDF mit digitalem Wasserzeichen
542
Frankfurt am Main
Deutsch
Gesundheitsfachberufe
Abkürzungsverzeichnis 13
Verzeichnis der abgekürzt zitierten Literatur 18
Vorwort 21
Einleitung 23
I. PFLEGEBERUFEGESETZ MIT ERLÄUTERUNGEN 37
Gesetz über die Pflegeberufe (Pflegeberufegesetz – PflBG) 38
Teil 1: Allgemeiner Teil 38
Abschnitt 1: Erlaubnis zum Führen der Berufsbezeichnung 38

1 Führen der Berufsbezeichnung 38

2 Voraussetzungen für die Erteilung der Erlaubnis 44

3 Rücknahme, Widerruf und Ruhen der Erlaubnis 51
Abschnitt 2: Vorbehaltene Tätigkeiten 59

4 Vorbehaltene Tätigkeiten 59
Teil 2: Berufliche Ausbildung in der Pflege 69
Abschnitt 1: Ausbildung 69

5 Ausbildungsziel 69

6 Dauer und Struktur der Ausbildung 82

7 Durchführung der praktischen Ausbildung 93

8 Träger der praktischen Ausbildung 100

9 Mindestanforderungen an Pflegeschulen 106

10 Gesamtverantwortung der Pflegeschule 112

11 Voraussetzungen für den Zugang zur Ausbildung 115

12 Anrechnung gleichwertiger Ausbildungen 122

13 Anrechnung von Fehlzeiten 125

14 Ausbildung im Rahmen von Modellvorhaben nach
63 Absatz 3c
des Fünften Buches Sozialgesetzbuch 138

15 Modellvorhaben zur Weiterentwicklung des Pflegeberufs 145
Abschnitt 2: Ausbildungsverhältnis 148

16 Ausbildungsvertrag 148

17 Pflichten der Auszubildenden 162

18 Pflichten des Trägers der praktischen Ausbildung 170

19 Ausbildungsvergütung 182

20 Probezeit 191

21 Ende des Ausbildungsverhältnisses 195

22 Kündigung des Ausbildungsverhältnisses 200

23 Beschäftigung im Anschluss an das Ausbildungsverhältnis 208

24 Nichtigkeit von Vereinbarungen 211

25 Ausschluss der Geltung von Vorschriften dieses Abschnitts 214
Abschnitt 3: Finanzierung der beruflichen Ausbildung in der Pflege 216

26 Grundsätze der Finanzierung 216

27 Ausbildungskosten 219

28 Umlageverfahren 222

29 Ausbildungsbudget, Grundsätze 223

30 Pauschalbudgets 228

31 Individualbudgets 230

32 Höhe des Finanzierungsbedarfs; Verwaltungskosten 232

33 Aufbringung des Finanzierungsbedarfs; Verordnungsermächtigung 233

34 Ausgleichszuweisungen 237

35 Rechnungslegung der zuständigen Stelle 241

36 Schiedsstelle; Verordnungsermächtigung 241
Teil 3: Hochschulische Pflegeausbildung 244

37 Ausbildungsziele 244

38 Durchführung des Studiums 249

39 Abschluss des Studiums, staatliche Prüfung zur Erlangung der
Berufszulassung 254
Teil 4: Anerkennung ausländischer Berufsabschlüsse; Zuständigkeiten;
Fachkommission; Statistik und Verordnungsermächtigungen;
Bußgeldvorschriften 257
Abschnitt 1: Außerhalb des Geltungsbereichs des Gesetzes erworbene
Berufsabschlüsse 257

40 Gleichwertigkeit und Anerkennung von Ausbildungen 257

41 Gleichwertigkeit entsprechender Ausbildungen;
Verordnungsermächtigung 263

42 Erlaubnis bei Vorlage von Nachweisen anderer EWR-Vertragsstaaten 268

43 Feststellungsbescheid 270
Abschnitt 2: Erbringen von Dienstleistungen 271

44 Dienstleistungserbringende Personen 271

45 Rechte und Pflichten 275

46 Meldung der dienstleistungserbringenden Person an die
zuständige Behörde 276

47 Bescheinigungen der zuständigen Behörde 279

48 Verwaltungszusammenarbeit bei Dienstleistungserbringung 280
Abschnitt 3: Aufgaben und Zuständigkeiten 281

49 Zuständige Behörden 281

50 Unterrichtungspflichten 281

51 Vorwarnmechanismus 283

52 Weitere Aufgaben der jeweils zuständigen Behörden 289
Abschnitt 4: Fachkommission, Beratung, Aufbau unterstützender
Angebote und Forschung 291

53 Fachkommission; Erarbeitung von Rahmenplänen 291

54 Beratung; Aufbau unterstützender Angebote und Forschung 293
Abschnitt 5: Statistik und Verordnungsermächtigung 295

55 Statistik; Verordnungsermächtigung 295

56 Ausbildungs- und Prüfungsverordnung, Finanzierung;
Verordnungsermächtigungen 296
Abschnitt 6: Bußgeldvorschriften 302

57 Bußgeldvorschriften 302
...
Mit dem seit dem 1.1.2020 geltenden Pflegeberufegesetz werden die Alten-, Kranken- und Kinderkrankenpflegeausbildungen unter der einheitlichen Berufsbezeichnung "Pflegefachfrau/-mann" zusammengeführt und ebenso wie die Finanzierung der Ausbildung auf eine einheitliche Rechtsgrundlage gestellt. Die bisher nur modellhaft erprobte Pflegeausbildung an Hochschulen wird zudem als Regelausbildung ermöglicht.
In diesem aktuellen Kommentar, der die aus der COVID-19-Pandemie resultierenden Vorschriften bereits berücksichtigt, werden die Rechtsgrundlagen der Berufsausbildung und -zulassung einschließlich der Ausbildungs- und Prüfungsverordnung ausführlich dargestellt und praxisorientiert erläutert.
Ein unverzichtbares Nachschlagewerk für Auszubildende, Lehrende, Schulleitungen, Verantwortliche für die praktische Ausbildung, Personalverwaltungen und betriebliche Interessenvertretungen.
Unter Mitarbeit von Annette Malottke.
Gerd Dielmann ist gelernter Krankenpfleger und Diplompädagoge, verfügt über langjährige Erfahrung in der Aus- und Weiterbildung der Pflegeberufe und war zuletzt als Bereichsleiter Berufspolitik in der ver.di-Bundesverwaltung beschäftigt. Er ist als Autor, Dozent und Sachverständiger tätig.
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