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Das gesellschaftsrechtliche Schiedsverfahren zwischen Privatautonomie und Verfahrensgarantien

Das gesellschaftsrechtliche Schiedsverfahren zwischen Privatautonomie und Verfahrensgarantien

Ein deutsch-italienischer Rechtsvergleich über Beschlussmängelstreitigkeiten vor Schiedsgerichten

vonJobst, Simon
Deutsch, Erscheinungstermin März 2020
lieferbar

Buch (gebunden)

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Der Grundsatz der Privatautonomie ermöglicht es den Parteien, im Fall von Uneinigkeiten über ihre Verträge selbst die Art der Streitbeilegung festzulegen. Bei innergesellschaftlichen Beschlussmängelstreitigkeiten wird häufig die Schiedsgerichtsbarkeit gewählt. Ein Schiedsspruch schafft dabei Regelungen, die potentiell...

Informationen zum Titel

978-3-16-159002-3
Tübingen
März 2020
2020
1
1. Auflage
Buch (gebunden)
557 g
275
170 mm x 248 mm x 25 mm
Dissertation
Deutsch
Konkurs- und Insolvenzrecht, Zivilrecht, Privatrecht, allgemein, Rechtsvergleichung
Der Grundsatz der Privatautonomie ermöglicht es den Parteien, im Fall von Uneinigkeiten über ihre Verträge selbst die Art der Streitbeilegung festzulegen. Bei innergesellschaftlichen Beschlussmängelstreitigkeiten wird häufig die Schiedsgerichtsbarkeit gewählt. Ein Schiedsspruch schafft dabei Regelungen, die potentiell auch nicht am Verfahren Beteiligte binden. Wie lässt sich garantieren, dass die verfassungsrechtlichen Verfahrensgarantien eingehalten werden? Simon Jobst analysiert die Rechtslage in Deutschland und Italien und zeigt auf, dass sich das Spannungsfeld zwischen privatautonomer Regelungsfreiheit und Schutz der Verfahrensrechte auf verschiedenen Ebenen auflösen lässt, etwa durch die Beschränkung des Kreises der schiedsfähigen Streitigkeiten oder über besondere Wirksamkeitsanforderungen an Schiedsvereinbarungen. Das italienische Recht schützt Dritte mithilfe spezieller Verfahrensvorschriften. Dieses Modell prüft der Autor auf seine Übertragbarkeit in die deutsche Rechtsordnung und zeigt Perspektiven für das hiesige Schiedsverfahrensrecht auf.
Geboren 1990; Studium der Rechtswissenschaften an der LMU München und der Université Panthéon-Assas (Paris II); 2013 Licence en droit in Paris; 2016 Maîtrise en droit in Paris; 2016 Erstes Juristisches Staatsexamen; Wissenschaftlicher Mitarbeiter am Lehrstuhl für Bürgerliches Recht, Handels- und Gesellschaftsrecht, Internationales Privatrecht und Rechtsvergleichung an der LMU München; 2019 Promotion; seit 2018 Rechtsreferendariat am OLG München.
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