Asylverfahrensrecht ist Konfliktrecht in einem innenpolitisch hochsensiblen Bereich. Belege hierfür lieferte der Gesetzgeber er letzten Jahre mit weit reichenden Regelungsvorgaben, diehäufig mehr Probleme geschaffen haben als sie zu lösen geeignet sind und zu einer kaum noch überschaubaren Spruchpraxis der Verwaltungsgerichte geführt haben. Nunmehr sind nach Inkrafttreten des Gesetzes zur Umsetzung aufenthalts- und asylrechtlicher Richtlinien der Europäischen Union 2007 im Asylverfahren gemeinschaftsrechtliche Grundlagen zu beachten. Im Zweifel gelten diese unmittelbar. Dementsprechend berücksichtigt die Kommentierung insbesondere die Qualifikationsrichtlinie (Anerkennungskriterien), die Verfahrensrichtlinie und die Aufnahmerichtlinie (Aufenthaltsrecht der Asylbewerber).
Ausgehend von den Bedürfnissen der Praxis bietet der Kommentar pragmatische Lösungen, die aus einer übergreifenden theoretischen Gesamtkonzeption entwickelt werden. Die hierfür maßgebliche verfahrensorientierte Grundrechtsinterpretation bestimmt nicht erst die Gestaltung des Rechtsschutzes, sondern soll dem Schutzanspruch der Verfolgten bereits im Verwaltungsverfahren zur praktischen Wirksamkeit verhelfen. Diesem Zweck dient auch die Berücksichtigung des asylrechtlichen Gemeinschaftsrechts sowie des Völkerrechts
Die Schwerpunkte der Kommentierung:
- Die neuen EU-Richtlinien: Qualifikations-, Verfahrens- und Aufnahmerichtlinie - Mitwirkungslasten und verfahrensschützende Normen - behördliche und gerichtliche Ermittlungspflichten - prozessuale Vorschriften, insbesondere Beweisantragsrecht - enge Verzahnung asylverfahrens- und aufenthaltsrechtlicher Vorschriften - Widerrufsverfahren
Außerdem stellt das Werk Prozessformulare für alle Verfahrensschritte des Asylprozesses zur Verfügung.
Dr. Reinhard Marx ist Rechtsanwalt mit Schwerpunkt Asyl- und Ausländerrecht in Frankfurt/Main. Seit Jahren ist er auf diesem Gebiet wie im Bereich des Menschenrechtsschutzes auch international publizierend tätig. Daneben arbeitet er als Dozent für die Deutsche Anwaltakademie und das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.